Im Laderaum erlaubte Tiere | |
Der Transport von Tieren im Laderaum des Flugzeugs ist gegen Gebühr und vorherige Anmeldung möglich. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice-Center.
Im Laderaum sind Haustiere wie Hunde und Katzen erlaubt.
Ausnahme: Stumpfnasige Hunde (wie Mops, Bulldogge, Boxer oder Pekinese und alle Kreuzungen) und Katzen (wie Himalaya, Perser und exotische Kurzhaarkatzen) sind nicht erlaubt.

Der Beförderung von Tieren muss vor Beginn der Reise bei unserem Kundenservice-Center angemeldet werden.
Die Gebühren gelten nur für von Brussels Airlines durchgeführte Flüge. Für Flüge, die von unseren Codeshare-Partnern durchgeführt werden, gelten evtl. abweichende Gebühren. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice-Center, um detaillierte Informationen zu den Bestimmungen für Reisen mit Tieren zu erhalten.
Note :
- Der Transport von Tieren im Frachtraum des Flugzeugs ist nicht auf Brussels Airlines durchgeführten Flügen möglich von Belgien nach Großbritannien.
- Tiere mit Ziel- und Abflughafen Kenya können ausschließlich per Cargo transportiert werden.
Voraussetzungen für die Beförderung in der Kabine | |
Das Tier:
- muss sauber, gesund, harmlos und geruchsneutral sein
- darf nicht trächtig sein
- muss im Voraus über unseren Kundenservice-Center registriert werden
- muss in einem angemessenen Behälter oder Käfig gehalten werden und über genug Futter und Wasser für den gesamten Flug verfügen
Tierbehälter:
Für Tiere benötigte Dokumente:
Der Passagier muss alle erforderlichen Dokumente für das Tier beibringen:
- Ausfuhr-, Einfuhr- oder Transiterlaubnis
- Gesundheitsattest bzw. Impfpass
- Heimtierausweis
Die folgenden Tierarten können auf Flügen von Brussels Airlines nicht als aufgegebenes Gepäck transportiert werden:
- Nagetiere wie Meerschweinchen, Hamster
- Kaninchen
- Vögel
- Außergewöhnlich große Haustiere oder wilde Tiere
Diese Tierarten müssen als Fracht transportiert werden. Bitte wenden Sie sich an Brussels Airlines cargo department.
Brussels Airlines übernimmt keinerlei Verantwortung, falls die Ein- oder Durchfuhr des Tieres in einem Land nicht gewährt wird.
EU-Verordnungen
Am 1. Oktober 2004 verabschiedete die EU neue Richtlinien für die Beförderung von Tieren. Diese Richtlinien betreffen den Transport von Hunden, Katzen und Nagetieren sowohl innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten als auch von Drittländern in die EU.
Verschiedene Fälle sind möglichDas Tier stammt aus der EU und reist innerhalb der EU oder aber in ein sicheres Land (siehe unten) außerhalb der EU und kehrt in die EU zurück. In diesem Fall benötigt der Reisende für das Tier einen Reisepass, seinen Heimtierausweis und einen Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Das Tier stammt aus der EU, reist in ein Land außerhalb der EU, das nicht als sicheres Land anerkannt ist, und kehrt in die EU zurück. In diesem Fall benötigt der Reisende für das Tier einen Reisepass, seinen Heimtierausweis, einen Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist, sowie einen Beleg dafür, dass 30 Tage nach der Impfung, jedoch noch vor der Abreise, eine Blutkontrolle stattgefunden hat.
Das Tier stammt nicht aus der EU, sondern aus einem Land, das als sicheres Land anerkannt ist (siehe unten), und reist in die EU ein. In diesem Fall benötigt der Reisende für das Tier einen Heimtierausweis, einen Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist, sowie ein Gesundheitsattest nach EU-Modell.
Das Tier stammt nicht aus der EU, sondern aus einem Land, das nicht als sicheres Land anerkannt ist, und reist in die EU ein. In diesem Fall benötigt der Reisende für das Tier einen Heimtierausweis, einen Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist, sowie einen Beleg dafür, dass 30 Tage nach der Impfung, jedoch noch vor der Abreise, eine Blutkontrolle stattgefunden hat.
Neben den oben genannten Bedingungen verlangen Malta, Großbritannien, Irland Schweden und Zypern darüber hinaus eine Zeckenbehandlung sowie eine Wurmkur. In Finnland ist ebenfalls eine Wurmkur erforderlich.
Sichere Länder: Ascension-Insel, Antigua und Barbuda, Niederländische Antillen, Australien, Aruba, Barbados, Bahrain, Bermuda-Inseln, Kanada, Fidschi, Falklandinseln, Kroatien, Jamaika, Japan, St. Kitts und Nevis, Kaimaninseln, Montserrat, Mauritius, Neukaledonien, Neuseeland, Französisch-Polynesien, Saint-Pierre und Miquelon, Singapur, St. Helena, USA, St. Vincent und die Grenadinen, Vanuatu, Wallis und Futuna, Mayotte.