Rollstühle und andere Mobilitätshilfen | |
Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, die einen Rollstuhl, Gehhilfen, Rollatoren, Prothesen oder medizinische Ausrüstung benötigen, dürfen kostenfrei (zusätzlich zum zulässigen Handgepäck) einen der folgenden Gegenstände mit an Bord nehmen:
- 1 zusammenklappbaren Rollstuhl (im Frachtraum)
- 1 Paar Gehilfen und/oder einen Rollator oder eine beliebige Prothese
- Weitere medizinische Ausrüstung, auf die der Passagier angewiesen ist (z. B. Dialyselösung für die gesamte Reisedauer)
Blinde/taube/querschnittsgelähmte Passagiere, die auf ein speziell ausgebildetes Tier angewiesen sind, dürfen mit ihrem Hund in der Kabine reisen.
Ein Assistenztier ist ein Blinden-, Gehörlosen- oder Begleithund und darf kostenlos mitgenommen werden. Hierfür gelten keine Gewichts- und Größenbeschränkungen. Die Mitnahme des Tieres muss bei der Reservierung angemeldet werden. Please contact our Customer Contact Centre.
Der Hund:
- muss angeleint sein und einen Maulkorb tragen
- darf sich nicht frei in der Kabine bewegen
- darf keinen Sitzplatz belegen
Ausnahmen: Auf Flügen nach oder von Großbritannien mit Ausnahme von Birmingham sind keine Assistenztiere zugelassen.