Die internationalen Sicherheitsbestimmungen schreiben vor, was Sie im Handgepäck mitnehmen dürfen.
Unter den folgenden Bedingungen dürfen Sie kleine Mengen an Flüssigkeiten mit sich führen:
- In separaten Behältern mit einem maximalen Volumen von 100 ml.
- Sämtliche dieser Einzelbehältnisse müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von max. 1 Liter pro Person eingepackt sein.
Flüssigkeiten (auch in Behältern mit über 100 ml Fassungsvermögen), die Sie innerhalb von 24 Stunden vor Antritt des Flugs im Flughafen nach dem Durchschreiten der Pass- oder Ticketkontrolle gekauft haben und die gemeinsam mit der Rechnung in einem speziell versiegelten, durchsichtigen Beutel verpackt sind. Sie dürfen diesen Beutel jedoch nicht öffnen, bis Sie Ihr Reiseziel erreicht haben. Andernfalls kann der Inhalt bei der Sicherheitskontrolle beschlagnahmt werden.
Sonstige Flüssigkeiten und Gels, die Sie in den Duty-Free-Shops eines Flughafens innerhalb der EU oder an Bord eines Fluges innerhalb der EU gekauft haben, können Sie mit in die Kabine nehmen, sofern diese sich noch in ihrem versiegelten, durchsichtigen Beutel befinden. Flüssigkeiten, die Sie in den Duty-Free-Shops eines Flughafens außerhalb der EU oder an Bord eines Fluges außerhalb der EU gekauft haben, dürfen Sie jedoch nicht in die Kabine mitnehmen, auch dann nicht, wenn sie in einem versiegelten, durchsichtigen Beutel verpackt sind.
Sämtliche Flüssigkeiten und Gels, die Sie in einer Bar oder in einem Restaurant vor dem Passieren der Sicherheitskontrollen erworben haben, dürfen nicht mit in die Kabine genommen werden. Flüssigkeiten und Gels, die Sie in einer Bar oder in einem Restaurant nach dem Passieren der Sicherheitskontrollen erworben haben, dürfen Sie jedoch mit in die Kabine nehmen.
Als Flüssigkeiten gelten:
- Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirup
- Cremes, Lotionen und Öle
- Parfüms
- Sprays
- Gels, einschließlich Haar- und Duschgel
- Der Inhalt von Druckbehältern, wie z. B. Rasierschaum, andere Schaumarten und Deodorant
- Pasten, einschließlich Zahnpasta
- Flüssigkeit-Feststoffgemische
- Mascara
- Weitere Artikel mit ähnlicher Konsistenz
Babynahrung (Milch aus Milchpulver und Brei im Glas) zum Verzehr während des Flugs (oder zumindest am selben Tag). Bei der Sicherheitskontrolle können Sie aufgefordert werden, diese Nahrungsmittel zu kosten, um zu beweisen, dass es sich dabei tatsächlich um Babynahrung handelt. Sie dürfen höchstens 100 ml abgekochtes Wasser (zum Mischen mit Milchpulver) im Handgepäck mitführen.
Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel | |
Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel zur Einnahme während des Flugs sind ebenfalls zugelassen. Bitten Sie Ihren Arzt um eine Bestätigung über deren Notwendigkeit.