Verbotene Artikel: Auto-/Motorradteile | |
Bedingungen:
Brussels Airlines transportiert Autoteile nur unter den folgenden Bedingungen:
- Die Auto-/Motorradteile müssen sauber und trocken sein
- Die Teile sind angemessen verpackt
- Die Teile überschreiten die zulässige Größe nicht
- Es sind keine Gefahrengüter enthalten
Beförderung:
Folgende Auto-/Motorradteile können zum Transport als Gepäck aufgegeben werden:
- Scheibenwischer
- Lenkräder
- Mäntel
- Nicht aufgepumpte Schläuche
- Saubere und trockene Motorteile (z. B. Testteile)
Folgende Auto-/Motorradteile dürfen nicht als Gepäck aufgegeben, sondern müssen als Fracht transportiert werden: Bitte kontaktieren Sie die Cargo-Abteilung von Brussels Airlines für weitere Informationen und Buchungen:
- Verschmutzte Motoren
- Vergaser
- Vormals oder aktuell befüllte Kraftstofftanks
- Batterien
- Komprimierte Gase in Reifenfüllgeräten
- Feuerlöscher
- Stickstoffhaltige Stoßdämpfer/Achsen
- Gasgeneratoren für Airbags und/oder Airbag-Module
- Autoscheiben
Beförderung von Waffen:
Die folgenden Gegenstände werden als aufgegebenes Gepäck im Rahmen der Freigepäckgrenze kostenfrei befördert. Wenn sie die Freigepäckgrenze überschreiten, fallen die normalen Übergepäck-Gebühren an.
- Sportwaffen, Sportpistolen/Revolver und Sportgewehre
- Faustfeuerwaffen ohne Automatik
- Jagdgewehre
- Andere kleine Verteidigungswaffen wie Messer, Dolche, Stilette usw.
Waffen und Munition mit explosiven oder entflammbaren Projektilen dürfen nicht als aufgegebenes Gepäck transportiert werden.
Waffen und Munition, deren Transport erlaubt ist, müssen eingecheckt und im Gepäckraum befördert werden. Eine Beförderung in der Kabine ist ausgeschlossen.
Der Transport von Waffen und Munition erfolgt auf eigene Verantwortung des Passagiers.
Verpackung von Waffen:
Für die Verpackung von Waffen gelten folgende Bestimmungen:
- Alle Waffen müssen entladen sein
- Waffen müssen in einem starren Behältnis aus Holz, Metall, Holzfaserplatten oder Styropor) verpackt sein. Der Behälter muss vom Passagier zur Verfügung gestellt werden.
Beförderung von Munition:
- Munition gilt als Gefahrengut, die Beförderung unterliegt daher Beschränkungen.
- Der Transport von Munition muss im Vorfeld angemeldet werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Customer Contact Centre
Verpackung von Munition
Munition muss wie folgt verpackt werden:
- Separat von der Waffe
- In einem starren Behältnis aus Holz, Metall oder Holzfaserplatten
- Im Inneren des Behältnisses geschützt gegen Erschütterungen und Bewegungen
- Ein unbeabsichtigtes Auslösen darf nicht möglich sein
Beschränkungen für Munition
Die zulässige Höchstmenge für Munition beträgt pro Passagier 5 kg.
HINWEIS: Für von unseren Codeshare-Partnern durchgeführte Codeshare-Flüge gelten unter Umständen andere Beschränkungen. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice-Center, um detaillierte Informationen zu den Bestimmungen zu erhalten.
Gefahrengüter:
Gefahrengüter sind Güter, die die Sicherheit des Flugzeugs oder der Passagiere an Bord gefährden können..
- Gasflaschen – Brennbare Flüssigkeiten – Organische Peroxide – Giftige Substanzen – Radioaktive Materialien
- Ätzende Stoffe
- Sprengstoffe
- Entzündbare feste Stoffe
- Oxidierende Materialien
- Infektiöse Stoffe
- Magnetisierte Materialien
- Verschiedene Gefahrengüter (einschl. Asbest, Trockeneis, Motoren)
Bezüglich elektrischer Fahrräder:
Aus Sicherheitsgründen und Vorschriften, akzeptieren wir keine elektrisch (Batterie) betriebene Fahrräder als normale "Sportgerät". Die elektrischen Fahrräder müssen als Gefahrengut im CARGO transportiert werden. Bitte kontaktieren Sie die Cargo-Abteilung von Brussels Airlines für weitere Informationen.