Elektronische Geräte und Batterien
Persönliche elektronische Geräte und Batterien gelten als gefährliche Gegenstände. Das liegt daran, dass sie bei Beschädigung oder Kurzschluss Hitze erzeugen und Feuer fangen können.
Detaillierte Informationen zu Elektronikgeräten und Batterien für den persönlichen Gebrauch finden Sie hier. Die Symbole zeigen Ihnen, ob und unter welchen Bedingungen Sie diese mitnehmen können:
Das Reisen mit beschädigten oder defekten elektronischen Geräten sowie mit solchen, die vom Hersteller aus Sicherheitsgründen zurückgerufen wurden, ist streng untersagt.
Die Liste der Elektronikgeräte und Batterien ist nicht abschließend und kann jederzeit erweitert werden.
Die Leistung von Lithium-Ionen-Batterien wird in Wattstunden (Wh) angegeben. Bei Lithium-Metall-Batterien wird der Lithiumgehalt (Lithium Content, LC) angegeben.
Umrechnungshilfe für Batterieleistung:
- Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (V) oder
- Wattstunden (Wh) = Milliamperestunden (mAh) x Spannung (V) / 1000
Leistungsbeschränkung: max. 100 Wh oder 2 g LC pro Gerät
Artikelbeschränkung: max. 15 Geräte mit Batterien pro Passagier
Tragbare Elektronikgeräte für den persönlichen Gebrauch sind:
- Laptops, Mobiltelefone, Tablets,
- elektrische Pflegeprodukte (Zahnbürsten, Rasierer usw.)
- elektrisches Spielzeug,
- Drohnen, Uhren, Taschenrechner oder
- andere Unterhaltungs- oder Kommunikationsgeräte
Wenn möglich, sollten sie im Handgepäck mitgeführt werden.
Allgemeine Transportvorschriften:
- Schützen Sie das Gerät vor Schäden.
- Schützen Sie das Gerät vor unbeabsichtigter Aktivierung oder entfernen Sie die Batterie und isolieren Sie deren Kontakte, um einen Kurzschluss zu vermeiden.
- Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie Ihre Geräte getrennt voneinander (z. B. getrennt durch Kleidung oder in der Originalverpackung).
Zusätzliche Transportbestimmungen für aufgegebenes Gepäck:
- max. 3 Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
- Verpacken Sie das Gerät nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien (z. B. Parfüms, Sprays usw.).
- Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor unbeabsichtigter Aktivierung.
- Stellen Sie sicher, dass Apps, Weckfunktionen und Alarmsignale oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
- Schützen Sie das Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine robuste Tasche mit ausreichender Polsterung.
Powerbanks gelten als Ersatzbatterien und nicht als Elektronikgeräte. Informationen zum Transport von Powerbanks finden Sie im Abschnitt: „Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien“.
Hinweis:
- Aus Sicherheitsgründen müssen tragbare elektronische Geräte immer sichtbar und zugänglich sein, wenn sie an das Stromnetz des Flugzeugs angeschlossen sind.
- Für tragbare Elektronikgeräte mit einer Batterieleistung von mehr als 100 Wh und maximal 160 Wh ist eine Genehmigung für den Lufttransport erforderlich.
- Bitte melden Sie genehmigungspflichtige Geräte und Batterien bereits bei der Flugbuchung bei der Abteilung für Gefahrgut von Brussels Airlines an.
Tragbare elektronische Geräte für den persönlichen Gebrauch mit Batterien, die KEIN LITHIUM enthalten (z. B. Alkali-Mangan-, Zink-Kohle-, Nickel-Cadmium- oder Nickel-Metallhydrid-Batterien), sind:
- elektrische Pflegeprodukte (Zahnbürsten, Rasierer usw.)
- elektrisches Spielzeug,
- Drohnen, Uhren, Taschenrechner oder
- andere Unterhaltungs- oder Kommunikationsgeräte
Wenn möglich, sollten sie im Handgepäck mitgeführt werden.
Transportvorschriften für aufgegebenes Gepäck:
- Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
- Stellen Sie sicher, dass Apps, Weckfunktionen, Alarmsignale oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
- Schützen Sie Ihre Geräte durch eine geeignete Verpackung oder eine robuste Tasche mit ausreichender Polsterung.
- Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie die Geräte getrennt voneinander (z. B. getrennt durch Kleidung oder in der Originalverpackung).
Zusätzliche Transportbestimmungen für auslaufsichere Flüssigbatterien:
- Leistungsbeschränkung: maximum 12 V/100 Wh pro Batterie.
- Auslaufsichere Flüssigbatterien (z. B. Gelbatterien) dürfen keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit enthalten.
Powerbanks gelten als Ersatzbatterien und nicht als Elektronikgeräte. Informationen zum Transport von Powerbanks finden Sie im Abschnitt: „Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien“.
Leistungsbeschränkung: max. 100 Wh oder 2 g LC pro Powerbank
Artikelbeschränkung: max. 2 Powerbanks pro Passagier
Transportvorschriften:
Das Laden und die Verwendung von Powerbanks sind verboten. Eine Ausnahme gilt für die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten.
Powerbanks dürfen nicht im Handgepäckfach über den Sitzen verstaut werden. Bitte verstauen Sie Ihre Powerbanks aus Sicherheitsgründen unter dem Sitz oder in der Tasche am Sitz vor Ihnen, an Ihrer Person oder in Ihrem Handgepäck.
- Schützen Sie Ihre Powerbank vor Schäden.
- Vermeiden Sie Kurzschlüsse, wenn sie nicht verwendet werden, z. B. durch Nutzung der Originalverpackung oder durch Isolieren der Anschlüsse, z. B. durch Abkleben freiliegender Anschlüsse oder Verstauen jeder Powerbank in einem separaten Plastikbeutel oder Schutzbeutel.
Hinweis:
- Für Powerbanks mit einer Batterieleistung über 100 Wh bis zum Maximum von 160 Wh ist eine Transportgenehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Bitte registrieren Sie genehmigungspflichtige Powerbanks bei der Buchung von Flügen über die Gefahrgut-Abteilung von Brussels Airlines.
Leistungs- und Artikelbeschränkung für Lithiumbatterien:
Max. 2 g LC
* Die Artikelbeschränkung umfasst alle Batterietypen, z. B. auslaufsichere Flüssigbatterien, Trockenbatterien, Gelbatterien, Lithiumbatterien und Powerbanks.
** nur für medizinische Geräte
Transportvorschriften:
Bei allen Batterien müssen die Anschlüsse einzeln isoliert werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Dies ist möglich, wenn die Batterien in ihrer Originalverpackung transportiert werden, freiliegende Pole mit Klebeband abgeklebt sind oder jede Batterie in einem separaten Kunststoffbehälter oder einer Schutzhülle verpackt ist.
Leistungs- und Artikelbeschränkung für auslaufsichere Flüssigbatterien:
- max. 12 V/100 Wh pro Batterie
- max. 2 Ersatzbatterien
Hinweis:
- Das Aufladen von Batterien an Bord ist verboten.
- Für Lithiumbatterien mit einer Leistung von mehr als 100 Wh bis maximal 160 Wh sowie einem Lithiumgehalt von mehr als 2 g bis maximal 8 g ist eine Genehmigung für den Lufttransport erforderlich.
- Bitte registrieren Sie genehmigungspflichtige Batterien bei der Buchung von Flügen über die Gefahrgut-Abteilung von Brussels Airlines.
Unter batteriebetriebenen persönlichen Fortbewegungsmitteln sind alle kleinen Elektrofahrzeuge zu verstehen, die eine Person befördern können.
Hierzu zählen folgende Geräte:
- Hoverboards
- E-Bikes
- Pedelecs/S-Pedelecs
- E-Scooter
- elektrische Monoräder
- elektrische Gepäckroller (z. B. Modobags oder Airwheels)
- Tauchscooter
- Segways
- elektrische Kinderwagen
- E-Skis und E-Snowboards
- eFoils (Surfboards mit elektrischem Hydrofoil-Antrieb)
Dieses Verbot gilt unabhängig von der Leistungskapazität und davon, ob die Batterien fest angebracht oder abnehmbar sind, sowie für batteriebetriebene persönliche Fortbewegungsmittel ohne integrierte Batterie.
Die genannten Beispiele spiegeln nur eine Reihe möglicher Geräte wider.
Diese Geräte dürfen nur als Fracht gemäß den IATA-Gefahrgutvorschriften befördert werden.
Aus Gründen der Sicherheit und der Beladung des Flugzeugs gelten Beschränkungen hinsichtlich:
- Batterieleistung,
- Gesamtgewicht und
- Größe des Rollstuhls oder der Mobilitätshilfe.
Hinweis:
- Aus Sicherheitsgründen unterliegen Rollstühle mit fest installierten bzw. nicht herausnehmbaren Lithiumbatterien einer Höchstgrenze von maximal 2 Batterien mit einer Kapazität von bis zu 160 Wh pro Batterie.
- Für Rollstühle und Mobilitätshilfen ist eine Genehmigung für den Lufttransport erforderlich.
- Bitte senden Sie die erforderlichen Informationen (technisches Datenblatt oder Handbuch des Herstellers) zu Ihrem Rollstuhl oder Ihrer Mobilitätshilfe sowie das ausgefüllte Formular, das unten heruntergeladen werden kann, rechtzeitig, spätestens jedoch 48 Stunden vor Abflug, zur Prüfung und Genehmigung an die MEDA-Abteilung von Brussels Airlines.
Hinweis: Verwenden Sie bitte den Adobe Acrobat Reader, um das Dokument korrekt anzuzeigen.
Lithiumbatterien mit Leistungsbeschränkung: max. 160 Wh oder 8 g LC pro Gerät
Leistungsbeschränkung für auslaufsichere Flüssigbatterien: max. 100 Wh und 12 V pro Gerät
Hinweis:
- Batteriebetriebene, tragbare medizinische Geräte erfordern eine Genehmigung für den Lufttransport sowie eine medizinische Freigabe für die Verwendung an Bord.
- Bitte senden Sie die Einzelheiten zu Ihrem Gerät (technisches Datenblatt oder Handbuch des Herstellers) zwecks Voranmeldung und medizinischer Prüfung spätestens 48 Stunden vor Abflug an die MEDA-Abteilung unter meda@brusselsairlines.com.
Artikelbeschränkung: nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch*
Lithiumbatterien mit Leistungsbeschränkung: max. 100 Wh oder 2 g LC pro Gerät
Transportbeschränkungen im Handgepäck:
- Die Verwendung und das Aufladen sind an Bord verboten.
- Die Geräte dürfen nicht im Handgepäckfach über den Sitzen verstaut werden. Aus Sicherheitsgründen verstauen Sie Ihre Geräte bitte in Ihrem Handgepäck unter dem Sitz vor Ihnen, in der Sitztasche oder an Ihrer Person.
- Eine versehentliche Aktivierung muss verhindert werden.
Hinweis: In vielen Ländern ist es verboten, E-Zigaretten oder andere Inhalatoren mit sich zu führen.
* Es gilt die Artikelbeschränkung von max. 15 tragbaren Elektronikgeräten pro Fluggast.
Artikelbeschränkung: max. 15 Geräte (einschließlich aller Elektronikgeräte) mit Lithiumbatterien pro Fluggast
Max. 2 g LC
Solche Gegenstände sollten nach Möglichkeit im Handgepäck mitgeführt werden.
Transportvorschriften für aufgegebenes Gepäck:
- max. 3 Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
- Verpacken Sie Ihr Gerät nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien (z. B. Parfüms, Aerosole usw.).
- Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
- Stellen Sie sicher, dass Apps, Weckfunktionen, Alarmsignale oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
- Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine robuste Tasche mit ausreichender Polsterung.
- Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie die Geräte getrennt voneinander (z. B. getrennt durch Kleidung oder in der Originalverpackung).
Powerbanks gelten als Ersatzbatterien und nicht als Elektronikgeräte. Informationen zum Transport von Powerbanks finden Sie im Abschnitt „Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien“.
Hinweis:
- Für Foto- und Videogeräte mit einer Batterieleistung von mehr als 100 Wh bis maximal 160 Wh ist eine Genehmigung für den Lufttransport erforderlich.
- Bitte registrieren Sie genehmigungspflichtige Powerbanks und Batterien bei der Buchung von Flügen über die Gefahrgut-Abteilung von Brussels Airlines.
Artikelbeschränkung: max. 1 Lawinenrettungsrucksack pro Fluggast
Hinweis:
- Für Lawinenrettungsrucksäcke ist eine Genehmigung für den Lufttransport erforderlich.
- Bitte melden Sie Lawinenrucksäcke bei der Buchung von Flügen über die Gefahrgut-Abteilung von Brussels Airlines an.
Der technische Aufbau des Auslösemechanismus von Lawinenrettungsrucksäcken kann Gefahrgut enthalten, das behördlichen Transportbeschränkungen unterliegt.
Gefahrgutbeschränkungen im Auslösemechanismus:
- Pyrotechnischer Auslösemechanismus: max. 200 mg Explosivstoff (Netto) der Gefahrenunterklasse 1.4S.
- Mit Lithiumbatterien betriebener Auslöser: maximal 100 Wh oder 2 g LC.
- Auslöser mit Kondensator: Kondensatoren müssen entladen und gegen Kurzschluss geschützt sein sowie in einer stabilen Außenverpackung verpackt werden, um eine unbeabsichtigte Auslösung zu verhindern.
- Auslösung über integrierte Gaskartuschen: Das Gas muss der Gefahrenunterklasse 2.2 entsprechen.
Andere Transportbestimmungen:
- Der Rucksack muss so gepackt werden, dass er nicht versehentlich aktiviert werden kann.
- Die Airbags im Rucksack müssen mit Druckentlastungsventilen ausgestattet sein.
- Gaskartuschen der Gefahrenunterklasse 2.2 werden nur akzeptiert, wenn sie als Auslöseeinheiten transportiert werden, die konstruktionsbedingt in den Lawinenrucksack integriert sind.
- Zusätzliche Auslösegriffe und Ersatzgaspatronen sind nicht zulässig.
- Flüge in die USA/aus den USA/innerhalb der USA: Lawinenrucksäcke mit pyrotechnischem Auslösemechanismus oder integrierter Gaskartusche sind von der Beförderung ausgeschlossen, es sei denn, der Lawinenrucksack verfügt über keine pyrotechnische Auslösung und die Gaskartusche ist vollständig leer.
Artikelbeschränkung: nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch*
* Es gilt eine Artikelbeschränkung von maximal 15 tragbaren Elektronikgeräten pro Fluggast.
Hinweis:
- Für Tauchlampen, Lötkolben oder andere Wärme erzeugende Gegenstände ist eine Genehmigung für den Lufttransport erforderlich.
- Bitte registrieren Sie Tauchlampen, Lötkolben oder andere Wärme erzeugende Geräte bei der Buchung von Flügen über die Gefahrgut-Abteilung von Brussels Airlines.
Transportbeschränkungen im Handgepäck:
- Das Gerät muss ausgeschaltet sein.
- Batterien und Heizelemente in tragbaren elektronischen Geräten, die extreme Hitze erzeugen können, müssen isoliert werden, indem das Heizelement, die Batterie oder andere Komponenten entfernt werden.
- Es gelten die Vorschriften für den Transport loser Batterien oder tragbarer elektronischer Geräte mit eingebauten Batterien. Informationen hierzu finden Sie in den Abschnitten „Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien“ sowie „Tragbare Elektronikgeräte mit Lithiumbatterien für den persönlichen Gebrauch“.
Artikelbeschränkung (einschließlich Lithiumbatterien*): 20 Artikel pro Fluggast
* Die Artikelbeschränkung gilt für alle Batterietypen. Dabei handelt es sich um auslaufsichere Nassbatterien, Trockenbatterien, Gelbatterien und Lithiumbatterien.
Beispiele für auslaufsichere Flüssigbatterien: Gelbatterien oder AGM-Batterien
Beispiele für Trockenbatterien: Nickel-Metallhydrid-Batterien, Nickel-Cadmium-, Alkali-Mangan- oder Zink-Kohle-Batterien
Transportbestimmungen für auslaufsichere Flüssig- und Trockenbatterien:
- Auslaufsichere Flüssigbatterien (z. B. Gelbatterien) dürfen keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit enthalten.
- Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Batterien vor Hitze geschützt sind und selbst keine Hitze erzeugen können.
- Bei allen Batterien müssen die Anschlüsse einzeln isoliert werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Dies ist möglich, wenn die Batterien in ihrer Originalverpackung transportiert werden, freiliegende Pole mit Klebeband abgeklebt sind oder jede Batterie in einem separaten Kunststoffbehälter oder einer Schutzhülle verpackt ist.
Leistungs- und Artikelbeschränkung für auslaufsichere Flüssigbatterien:
- max. 12 V/100 Wh pro Batterie
- max. 2 Ersatzbatterien
Leistungsbeschränkung: max. 100 Wh/2 g LC
- Smartes Gepäck meint Reisegepäck mit technischen Funktionen wie einem eingebauten Schloss, einer Waage oder GPS-Tracking. Elektrische Transportausrüstung zum Transport persönlicher Gegenstände, wie z. B. ein elektrischer Golf-Trolley, fällt ebenfalls unter smartes Gepäck.
Transportvorschriften:
- Die Batterie muss aus dem Gepäck entfernt werden.
- Die Batterie muss entfernt und in der Kabine transportiert werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien“.
- Ohne die Batterie kann der Koffer als aufgegebenes Gepäck befördert werden.
Hinweis:
- Elektrorollergepäck (z. B. Modobags oder Airwheels) ist verboten für den Transport, siehe Kapitel „Batteriebetriebene persönliche Transportgeräte, z. B. E-Bikes, E-Roller, Tauchscooter, E-Gepäckroller und andere“.
- Für Geräte mit fest im smarten Gepäck eingebauten Lithium-Batterien – wie etwa elektronische Schlösser oder elektronische Waagen – finden Sie die Leistungsbeschränkungen im Abschnitt „Smartes Gepäck – fest eingebaute Lithium-Batterien“.
- Informationen zu Gepäck-Trackern bzw. elektronischen Gepäckanhängern (EBTs) finden Sie im Abschnitt: „Gepäck-Tracker“ und „Elektronische Gepäckanhänger (EBTs)“.
- Für eine Batteriekapazität von mehr als 100 Wh bis maximal 160 Wh ist eine Genehmigung für den Lufttransport erforderlich.
- Bitte registrieren Sie genehmigungspflichtige Powerbanks und Batterien bei der Buchung von Flügen über die Gefahrgut-Abteilung von Brussels Airlines.
Leistungsbeschränkung: max. 2,7 Wh/0,3 g LC
- Smartes Gepäck meint Reisegepäck mit technischen Funktionen wie einem eingebauten Schloss, einer Waage oder GPS-Tracking. Elektrische Transportausrüstung zum Transport persönlicher Gegenstände, wie z. B. ein elektrischer Golf-Trolley, fällt ebenfalls unter smartes Gepäck.
Hinweis:
- Die Mitnahme von smartem Gepäck mit fest eingebauten Lithiumbatterien von mehr als 2,7 Wh oder 0,3 g LC ist untersagt.
Leistungsbeschränkung: maximal 2,7 Wh oder 0,3 g LC pro Lithiumbatterie
Transportbeschränkungen:
- Zulässige Übertragungsfunktionen: energiesparende Übertragungsfunktionen wie WLAN, UWB, Bluetooth oder RFID.
- Der Tracker muss in Ihrem Gepäck verstaut werden, um Schäden zu vermeiden.
Gepäckstücke mit einem elektronischen Gepäckanhänger (EBT) und Routenanzeige – wie z. B. BAGTAG, RIMOWA Smart Bags usw. –, die anstelle herkömmlicher Thermodruck-Gepäckanhänger verwendet werden, sind sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck zulässig.
Sicher reisen mit Lithiumbatterien
Dieses Video der IATA, der Organisation, die für die Gewährleistung der Flugsicherheit in der internationalen Luftfahrt verantwortlich ist, bietet weitere Informationen über die Gefahr und den korrekten Umgang mit Lithiumbatterien.
Wenn Sie ein elektronisches Gerät oder eine Batterie auf Ihre Reise mitnehmen möchten, das bzw. die oben nicht aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Gefahrgut von Brussels Airlines.
Zusätzliche Transportinformationen:
- Alle Lithiumbatterien müssen die Anforderungen des „UN Manual for Tests and Criteria“, Teil III, Unterabschnitt 38.3, erfüllen.
- Bitte beachten Sie: Wenn Sie nicht zugelassene elektronische Geräte oder Batterien mitführen, können diese am Flughafen unter Umständen beschlagnahmt werden. Brussels Airlines übernimmt keine Haftung für beschlagnahmte Gegenstände.
- Diese Transportrichtlinien entsprechen den nationalen Vorgaben sowie den aktuellen IATA-Gefahrgutvorschriften für den sicheren Transport von elektronischen Geräten und Batterien. Brussels Airlines behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen restriktivere Maßnahmen zu ergreifen.
- Möglicherweise gelten restriktivere Ländervorschriften.