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Einreise in den „Schengen-Raum“ in Europa

EES: Das Einreise- und Ausreisesystem der Europäischen Union

Das neue Ein- und Ausreise-System (Entry-Exit System, kurz EES) ist ein zentrales Element des Programms Smart-Borders der Europäischen Union und betrifft alle Nicht-EU-Bürger:innen, die für einen kurzen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in ein europäisches Land reisen.

Das Schengener Abkommen regelt die Reisefreiheit innerhalb des Schengen-Raums. Das Abkommen ermöglicht eine Erleichterung des Reiseverkehrs zwischen den Schengen-Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass keine regelmäßigen Grenzkontrollen zwischen den Schengen-Staaten stattfinden.

Allerdings müssen alle Reisenden (auch Kinder und Kleinkinder) jederzeit ein gültiges Reisedokument (z. B. Reisepass oder Personalausweis) vorlegen können. Führerscheine, Bank- und Kreditkarten oder ähnliche Dokumente werden nicht als gültige Reisedokumente oder Identitätsnachweis anerkannt.

Ausländische Besucher (Nicht-EU-Bürger) dürfen sich ab dem Tag der Einreise maximal 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten (innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen). Abhängig von der Nationalität des Reisenden und dem Zweck des Besuchs kann ein Visum erforderlich sein.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Botschaften aller Schengen-Mitgliedstaaten. Detaillierte Informationen zu Einreisebestimmungen, Reisepassanforderungen und aktuellen Änderungen in bestimmten Ländern finden Sie auch auf der Website „IATA Travel Centre“.