Kinderrückhalteeinrichtungen

Kinder-Rückhalteeinrichtungen mit folgenden Merkmalen sind an Bord von Brussels-Airlines-Flügen genehmigt:

  • Von der zuständigen Stelle basierend auf einem technischen Standard genehmigte und entsprechend gekennzeichnete Rückhalteeinrichtungen.
  • Gemäß UN-Standard ECE R 44.03 oder neueren Änderungsserien für Fahrzeuge genehmigte Rückhalteeinrichtungen
  • Gemäß kanadischem Standard CMVSS 213/213.1 für Fahrzeuge und Flugzeuge genehmigte Rückhalteeinrichtungen
  • Gemäß FMVSS Nr. 213 und diesen Standards entsprechende, ab dem 26. Februar 1985 hergestellte und für Fahrzeuge und Flugzeuge genehmigte Rückhalteeinrichtungen. Durch US-amerikanische Standards genehmigte, ab diesem Datum hergestellte Rückhalteeinrichtungen müssen folgende Aufschrift in Rot tragen:
    • A. „THIS CHILD RESTRAINT SYSTEM CONFORMS TO ALL APPLICABLE FEDERAL MOTOR VEHICLE SAFETY STANDARDS.“ und
    • B. „THIS RESTRAINT IS CERTIFIED FOR USE IN MOTOR VEHICLES AND AIRCRAFT.“
  • Gemäß dem deutschen Zulassungsverfahren für Kinderrückhaltesysteme zur Anwendung in Flugzeugen (TÜV Doc.: TÜV/958-01/2001) genehmigte Rückhalteeinrichtungen
  • Zur Anwendung in Autos genehmigte und gemäß vergleichbar mit oben aufgeführten Standards hergestellte und getestete Rückhalteeinrichtungen. Die Einrichtung muss mit einem entsprechenden Gütesiegel ausgezeichnet sein, das den Namen der Zulassungsstelle und eine bestimmte dem Zulassungsverfahren zuzuordnende Identifikationsnummer beinhaltet. Die Zulassungsstelle muss eine kompetente und unabhängige, von den zuständigen Behörden anerkannte Organisation sein.

Weitere genehmigte Rückhalteeinrichtungen:

  • Oberkörperrückhalteeinrichtung der Marke CARES kids fly safe (Max. Körpergewicht 10-20 kg; max. Körpergröße 1 m)
  • Reisestuhl – Rückhalteeinrichtung für Kinder mit Behinderung (max. Körpergewicht 35 kg)

Alle anderen Modelle müssen von der Fluggesellschaft genehmigt werden.