Das neue Einreise- und Ausreisesystem (EES) der Europäischen Union

Digitaler, moderner, effektiver

Mit dem Smart-Borders-Programm der Europäischen Union werden die Grenzkontrollverfahren automatisiert. 

Automatisierte Erfassung von Einreise- und Ausreisedaten

Das neue Ein- und Ausreisesystem (Entry/Exit System, kurz EES) ist ein zentrales Element, Grenzkontrollen smarter und digitaler zu gestalten. Es betrifft alle Drittstaatsangehörigen*, die sich für einen kurzen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. 

Was ist das Entry/Exit System (EES)?

Beim sogenannten Entry/Exit System (EES) handelt es sich um ein automatisiertes IT-System, welches die Einreisen und Ausreisen von Personen aus Nicht-Schengen-Staaten an den Außengrenzen des Schengen-Raums registriert. Der Einsatz des vollautomatischen EES ersetzt die zum Teil zeitaufwändige manuelle Stempelung der Reisepässe und vereinfacht das Grenzkontrollverfahren.

Ein weiterer Vorteil: Reisende können online die verbleibende Dauer ihres genehmigten Aufenthalts überprüfen.

Weitere Informationen zum Entry/Exit System (EES) erhalten Sie auch auf den Seiten der Europäischen Union.

Für wen gilt das EES?

Das Entry/Exit System (EES) betrifft grundsätzlich alle Drittstaatsangehörigen*, die visumsbefreit oder auch visumspflichtig sind und sich für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. Ausgenommen sind Zypern und Irland. Das Schengen-Abkommen regelt das Reisen von Personen innerhalb des Schengen-Raumes ohne Grenzkontrollen.

* Drittstaatsangehörige: Reisende, die weder die Staatsangehörigkeit der Schweiz, eines Landes der Europäischen Union noch die Staatsangehörigkeit Islands, Liechtensteins oder Norwegens besitzen.

So funktioniert der Registrierungsprozess des Entry/Exit System

Reisende mit einem biometrischen Reisepass scannen ihre Daten eigenständig an einem Selbstbedienungssystem. Ein maschinenlesbares biometrisches Ausweisdokument ist Voraussetzung.

Die biometrischen Daten (Gesichtsbilder und Fingerabdrücke) werden zusammen mit dem Namen, den Passdaten und dem Ort der Ein- und Ausreise in den und aus dem Schengen-Raum erfasst.

Der Weg zur eigentlichen Grenzkontrolle ist ausgeschildert. Dort werden die erfassten Daten überprüft. Wenn keine Hinderungsgründe vorliegen, genehmigt die Grenzkontrolle Reisenden die Einreise/Ausreise. Dies wird wiederum im EES gespeichert.

Wichtige Informationen für die Ein- und Ausreise an den Flughäfen im Schengen-Raum

Wichtig: Die Einreise findet immer am ersten Flughafen im Schengen-Raum statt, auch wenn die Reiseroute einen weiteren innereuropäischen Flug im Anschluss vorsieht. Die Ausreise erfolgt immer am letzten Flughafen im Schengen-Raum.

  • Reisende ohne biometrischen Reisepass müssen sich direkt an einen Grenzkontrollschalter begeben.
  • Reisedokumente sollten direkt nach der Landung bereitgehalten werden. Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltstitel können Zeit sparen, indem sie die Selbstbedienungssysteme zur Datenerfassung nutzen. Idealerweise befindet sich der Reisepass nicht in einer Reisepasshülle.
  • Die Wege zur Passkontrolle sind ausgeschildert. Die jeweiligen Grenzkontrollschalter sind explizit ausgewiesen.
  • Bürger:innen der Schweiz, der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Inhaber:innen eines Aufenthaltstitels für die Schweiz, die EU oder den EWR müssen EES nicht nutzen und können bei der Einreise direkt zur Passkontrolle gehen. Es empfiehlt sich die Nutzung der eGates.
  • Long-Visa-Inhaber:innen begeben sich direkt zu einem Grenzkontrollschalter.

Europäische Länder, die das Entry/Exit System einsetzen

Folgende europäische Länder nutzen das EES bereits:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Kroatien, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn

Wichtig: In Zypern und Irland gibt es bisher kein EES. Die Pässe von Reisenden werden weiterhin manuell abgestempelt.

Smart-Borders-Programm ab 2026 – ETIAS

Ergänzend zum Entry/Exit System (EES) wird demnächst auch ETIAS eingerichtet. ETIAS bezeichnet das Europäische Reiseinformations- und Reisegenehmigungssystem. Ab Ende 2026 müssen visumbefreite Nicht-EU-Staatsangehörige (z. B. aus den USA, Kanada, Australien, Japan) vor der Einreise in den europäischen Schengen-Raum eine ETIAS-Genehmigung beantragen – eine neue elektronische Reisegenehmigung. Aktuell gibt es für Reisende keinen Handlungsbedarf. Details werden näher zum Starttermin veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie schon jetzt auch auf den Seiten der Europäischen Union.

Häufig gestellte Fragen zu Einreisebestimmungen

Bürger:innen der Schweiz, der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und ihre Familienangehörigen sowie Drittstaatsangehörige, die Inhaber:innen eines gültigen Aufenthaltstitels oder einer gültigen Aufenthaltskarte sind.

Die folgenden Angaben werden in eine EES-Personenkartei aufgenommen:

  • Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Geschlecht
  • Passnummer, Ausstellungsland und Ablaufdatum
  • Gesichtsbild
  • Fingerabdrücke von vier Fingern (außer dem Daumen)
  • Kinder unter 12 Jahren müssen ihre Fingerabdrücke nicht registrieren lassen.

Nein. ETIAS ähnelt dem US-amerikanischen ESTA und ermöglicht Europa eine effizientere Kontrolle darüber, wer in die EU reist oder eine Einreise beantragt. Es handelt sich um ein Visumbefreiungssystem für Europa, das es berechtigten Bürger:innen ermöglicht, durch Ausfüllen eines einfachen Online-Formulars die entsprechende Reisegenehmigung für Europa zu erhalten. ETIAS wird im letzten Quartal 2026 seinen Betrieb aufnehmen.

Fluggäste sollten sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Reisedokumente einschließlich eines gültigen biometrischen Reisepasses bei sich haben, und sich über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren.

  • Wenn Sie ein Visum benötigen, um in die europäischen Länder zu reisen, die das EES nutzen, speichert das System nur Ihr Gesichtsfoto (da Ihre Fingerabdrücke bereits im Visa Information System [VIS] zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums registriert wurden).
  • Wenn Sie kein Visum benötigen, um in die europäischen Länder zu reisen, die das EES nutzen, speichert das System eine Kombination aus vier Ihrer Fingerabdrücke und Ihrem Gesichtsfoto.

* Drittstaatsangehörige: Reisende, die weder die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union noch die Staatsangehörigkeit Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz besitzen.