Reisen mit einer Mobilitätshilfe (oder anderem Hilfsgerät) kann sehr anstrengend erscheinen – aber das muss es nicht. Mit unseren hier aufgelisteten Informationen können Sie sich in aller Ruhe gründlich auf Ihre Reise vorbereiten.
Wie viele Mobilitätshilfen kann ich mitnehmen?
Sie können maximal 2 Mobilitätshilfen mit sich führen. Diese sind kostenlos – zusätzlich zu Ihrem Freigepäck:
2 Rollstühle oder Rollatoren
2 Paar Krücken, Stützen oder sonstige Prothesen*
2 Gehstöcke
Eine Kombination der oben genannten Gegenstände (z. B. ein Rollstuhl und ein Gehstock)
* Wenn Sie mit Prothesen reisen, sollten Sie uns immer im Voraus darüber informieren.
Kann ich meine Mobilitätshilfe mit an Bord nehmen?
Krücken, Gehstöcke und Prothesen dürfen mit an Bord genommen werden und müssen nicht in den Frachtraum.
Fällt es Ihnen schwer, längere Strecken zu Fuß zu gehen? Fordern Sie einfach besondere Unterstützung am Flughafen an. Unser Personal wird Ihnen einen Rollstuhl oder ein Elektromobil zur Verfügung stellen und Sie damit an Ihr Gate bringen. Derselbe Service wird Ihnen zwischen Anschlussflügen und bei Ankunft an Ihrem Zielflughafen angeboten.
Auf Krankentragen beförderte Passagiere müssen über eine medizinische Begleitperson verfügen, die von der Versicherung oder dem Passagier gestellt wird.
Aufgrund Ihrer Größe können Rollstühle, Rollatoren und ähnliche Mobilitätshilfen nur im Frachtraum befördert werden. Dieser Service ist kostenlos; Sie müssen uns allerdings die Maße Ihrer Mobilitätshilfe mitteilen. Kontaktieren Sie unser medizinisches Hilfsteam frühzeitig im Voraus und übermitteln Sie die genauen Maße.
Sie können Ihre Mobilitätshilfe am Check-in-Schalter abgeben und werden anschließend mit einem Rollstuhl oder Elektromobil an Ihr Abfluggate gebracht; oder Sie nutzen Ihre Mobilitätshilfe bis zum Gate, wo unser Flughafenpersonal diese dann in Empfang nehmen und im Frachtraum verstauen wird.
Bei Ankunft wird Ihnen Ihre Mobilitätshilfe am Ankunftsgate oder an der Gepäckausgabe zurückgegeben. Ist letzteres der Fall, bringt Sie das Flughafen-Team für besondere Unterstützung im Rollstuhl oder Elektromobil bis zur Gepäckausgabe.
Wissenswertes
Im Prinzip spricht nichts gegen das Fliegen mit Gipsverband. Wir empfehlen Ihnen, ein ärztliches Attest mitzuführen, das Ihre Flugfähigkeit bestätigt. Wenn Ihr Gipsverband unter 48 Stunden vor Abflug angelegt wurde, kann er aufgebrochen werden, um einen eventuellen Blutstau zu verhindern. Weitere Informationen
Unser Bordpersonal betreut Sie gerne im Rahmen seiner Möglichkeiten:
Unterstützung beim Ein- und Aussteigen
Öffnen der Bordgerichte
Es gibt bestimmte Dinge, die das Kabinenpersonal nicht tun darf, z. B.:
Hilfestellung in der Toilette leisten
Passagiere heben oder tragen
Passagieren beim Einnehmen der Speisen assistieren
Medikamente verabreichen oder Medikamenteneinnahme beaufsichtigen
Aus Sicherheitsgründen darf das Kabinenpersonal Passagiere nicht vom Rollstuhl in den Sitz und zurück heben und ihnen nicht beim Aufsuchen der Waschräume behilflich sein.
Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität sollten bedenken, dass der Sanitärbereich in Flugzeugen generell beengt ist.
Je nach Batterietyp gelten verschiedene Richtlinien für Ihr batteriebetriebenes Gerät.
Faltbarer/klappbarer Rollstuhl: Die Batterien sind herauszunehmen, vor Kurzschluss zu schützen und im Frachtraum in einer stabilen, festen Verpackung zu befördern.
Nicht-faltbarer/nicht-klappbarer Rollstuhl: Die Batterien können in Ihrem Rollstuhl verbleiben, solange die elektrischen Kontakte isoliert wurden und die Batterien sicher mit Ihrem Rollstuhl verbunden sind.
Lithiumbatterien
Faltbarer/klappbarer Rollstuhl: Die Batterien sind herauszunehmen, vor Kurzschluss zu schützen und in einer Schutztasche zu befördern. Die entnommene Batterie darf nicht mehr als 300 Wh aufweisen (für einen Rollstuhl, der von 2 Batterien betrieben wird, darf jede einzelne von ihnen 160 Wh nicht überschreiten).
Nicht-faltbarer/nicht-klappbarer Rollstuhl: Die Batterien können in Ihrem Rollstuhl verbleiben, solange die elektrischen Kontakte isoliert wurden und die Batterien sicher mit Ihrem Rollstuhl verbunden sind.
Rollstuhl mit fest verbauter, nicht abnehmbarer Lithium Batterie: ab 01. Oktober 2025 gilt für Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen mit einer fest verbauten, nicht abnehmbaren Lithium Batterie ein Limit von maximal 2 Batterien mit jeweils bis zu 160 Wh. Wurde Ihre Buchungsanfrage bereits vor dem 01. Oktober 2025 bestätigt oder haben Sie Ihre Reise vor dem 01. Oktober begonnen, wird Ihr Rollstuhl bzw. Ihre Mobilitätshilfe weiterhin transportiert.
Nass- und nicht auslaufsichere Batterien
Solange der Rollstuhl in einer aufrechten Position eingeladen, versaut und ausgeladen werden kann, darf die Batterie im Rollstuhl verbleiben, wenn:
die Batterieklemmen vor Kurzschluss geschützt sind
die Batterie mit feuchtigkeitsresistenten Öffnungskappen ausgestattet ist
die Batterie sicher am Rollstuhl befestigt ist
die elektrischen Kontakte nach Anweisungen des Herstellers isoliert wurden
der batteriebetriebene Rollstuhl mit Rückhaltevorrichtungen fixiert ist
Wenn der Rollstuhl nicht in aufrechter Position eingeladen, verstaut und ausgeladen werden kann:
muss die Batterie entnommen und im Frachtraum befördert werden
kann der Rollstuhl als aufgegebenes Gepäck befördert werden
Ja, wenn Ihr Rollstuhl/ Ihre Mobilitätshilfe trotz fest verbauter Lithium-Batterie über 160 Wh bereits vor dem 01. Oktober 2025 von uns bestätigt wurde, wird er wie gebucht transportiert.
US-Verordnung 14CFR, DOT382 für Direktflüge von den bzw. in die USA
Zur Aviation Consumer Protection Division
Der Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet
Bitte beachten Sie, dass Sie mit diesem Link eine externe Website besuchen, die möglicherweise nicht den gleichen Datenschutz-, Sicherheits- oder Barrierefreiheitsrichtlinien folgt.
Diese Verordnung gilt für alle Flüge, die an einem US-Flughafen beginnen oder enden.
Brussels Airlines verpflichtet sich, Ihren Rollstuhl oder Scooter (im Folgenden als „Mobilitätshilfe“ bezeichnet) mit Sorgfalt zu behandeln. Trotz unserer Bemühungen können Mobilitätshilfen manchmal beschädigt werden oder verspätet ankommen.
Wenn Sie eine verspätete oder beschädigte Mobilitätshilfe melden müssen, kontaktieren Sie uns bitte entweder online unter Probleme mit Ihrem Gepäck | Brussels Airlines oder direkt am Flughafen.
Sollte Ihre Mobilitätshilfe beschädigt sein, können Sie über diesen Link eine Erstattung der entstandenen Reparaturkosten anfordern: Gepäck | Brussels Airlines
Bei Problemen mit Ihrer Mobilitätshilfe während Ihrer Reise fragen Sie bitte nach einem unserer speziell ausgebildeten Ansprechpartner, dem Complaint Resolution Official (CRO). Dieser Mitarbeiter kennt die relevanten Vorschriften der US-Behörden und kümmert sich um Ihr Anliegen.
Unsere CROs sind an allen unseren Reisezielen in den USA und in Brüssel verfügbar.
Verspätung
Im Falle einer verspäteten Rückgabe Ihrer Mobilitätshilfe können Sie wählen, ob Sie die verspätete Mobilitätshilfe an Ihrem Zielflughafen abholen oder sie an einen angemessenen Ort wie Ihre Wohnung oder Ihr Hotel liefern lassen.
Wir erstatten Ihnen die Kosten für den Transport zum und vom Flughafen, die Ihnen durch die Verspätung Ihrer Mobilitätshilfe entstanden sind. Es ist möglicherweise notwendig, Belege für die Kosten vorzulegen.
Leihrollstuhl
Sollte Ihre Mobilitätshilfe während des Fluges beschädigt worden sein, haben Sie das Recht auf einen Leihrollstuhl mit Anpassungen, die Ihren Funktions- und Sicherheitsanforderungen so weit wie möglich entsprechen. Die Dauer dieser Leistung ist für die Zeit, während Sie auf die Rückgabe, Reparatur oder den Ersatz Ihrer beschädigten Mobilitätshilfe warten. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie sich auch Ihre eigene Leihmobilitätshilfe besorgen. Die entsprechenden Kosten werden innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage der entsprechenden Belege erstattet.
Reparatur oder Ersatz
Im Falle einer beschädigten oder verlorenen Mobilitätshilfe stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Auswahl:
Brussels Airlines sorgt auf eigene Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Mobilitätshilfe durch ein Gerät mit vergleichbarer Funktion und Sicherheit.
Sie veranlassen die Reparatur oder den Austausch des Geräts über Ihren bevorzugten Händler, wobei Brussels Airlines für den Transport des Geräts zum Händler und die direkte Bezahlung der damit verbundenen Kosten an den Händler verantwortlich ist.
Einschränkungen für das Verladen von Mobilitätshilfen: Abmessungen der Flugzeugtüren
Wir geben unser Bestes, um Ihre Mobilitätshilfe unterzubringen. Um sicherzustellen, dass Ihre Mobilitätshilfe durch die Frachttür passt, prüfen Sie bitte die Türgrößen unserer Flugzeuge: